{"id":318,"date":"2019-10-17T15:31:25","date_gmt":"2019-10-17T13:31:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lichtwerk.co.at\/?page_id=318"},"modified":"2022-06-12T22:12:00","modified_gmt":"2022-06-12T20:12:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lichtwerk.co.at\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"about-us-2\" class=\"about-image-section-pro\" style=\"background-color: #ffffff;\" data-label=\"About us\" data-id=\"about-image-section-pro\" data-category=\"about\">\n<div class=\"gridContainer\">\n<div class=\"row about-image-gridcol-pro\">\n<div class=\"about-image-textcol-pro\" data-type=\"column\">\n<h2 class=\"\">AGB<\/h2>\n<p class=\"\"><span style=\"font-weight: 400;\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN\n<\/span>\n\nEventConnect, Niklas Waclawek, Hofj\u00e4gerstrasse 8\/2\/9, 1130 Wien\n\nTelefon: +43 (0)676 373 82 02, E-Mail: head @ eventconnect.at<\/p>\n<span style=\"font-weight: 400;\">Vertragsdauer<\/span>\n\nDie Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten R\u00fcckstellung der Ware.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Mietentgelt<\/span>\n\nDas Mietentgelt ist jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Falle von versp\u00e4teter R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt f\u00fcr jeden begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger R\u00fcckgabe ist die EventConnect berechtigt eventuelle Zumietkosten f\u00fcr Ersatzger\u00e4te zus\u00e4tzlich zum Mietentgelt weiterzuverrechnen.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung<\/span>\n\nDie \u00fcberlassenen bzw. eingesetzten Ger\u00e4te, Zubeh\u00f6r und Verpackung verbleiben im Eigentum von der EventConnect. Die Weitervermietung der \u00fcberlassenen Ger\u00e4te an Dritte sowie jede Art von \u00c4nderung an den Ger\u00e4ten durch den Auftraggeber ist ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Betrieb der \u00fcberlassenen Ger\u00e4te durch Mitarbeiter von der EventConnect haftet der Auftraggeber im Leistungszeitraum f\u00fcr Sch\u00e4den durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.\u00e4., die au\u00dferhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen. Eine Haftung von der EventConnect besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige St\u00f6rungen oder Ausfall \u00fcberlassener Ger\u00e4te w\u00e4hrend der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Sch\u00e4den entstehen. Wenn nicht anders vereinbart, tr\u00e4gt der Auftraggeber bei Nutzung von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Risiko durch normale Abn\u00fctzung. Werden die eingesetzten Ger\u00e4te durch von der EventConnect zur Verf\u00fcgung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegen\u00fcber diesem Personenkreis. Auftretende St\u00f6rungen oder Ausf\u00e4lle werden soweit technisch m\u00f6glich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdr\u00fccklich und einvernehmlich ausgeschlossen. Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Ger\u00e4ten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die \u00fcbernommenen Ger\u00e4te vollst\u00e4ndig, in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand und ohne M\u00e4ngel \u00fcbernommen zu haben. Sp\u00e4tere Einw\u00e4nde gegen die Beschaffenheit bzw. Vollst\u00e4ndigkeit des Materials sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ger\u00e4te sorgf\u00e4ltig zu behandeln, und haftet bei Selbstabholung f\u00fcr Sch\u00e4den, die an den Mietgegenst\u00e4nden w\u00e4hrend des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. f\u00fcr Sch\u00e4den bei Transport, durch Witterung, unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So nicht anders vereinbart, tr\u00e4gt der Auftraggeber bei Nutzungsvertr\u00e4gen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschlei\u00dfrisiko durch normale Abn\u00fctzung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abn\u00fctzung. Kaputte Lampen sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem des Material abgeholt bzw. von der EventConnect versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung und \u00dcbernahme mit schriftlicher Best\u00e4tigung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter Ger\u00e4te, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird kein Abzug vom vertraglich vereinbarten Entgelt vorgenommen. Ausgenommen es wurde eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung diesbez\u00fcglich getroffen. Eine Haftung von der EventConnect besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige St\u00f6rungen oder den Ausfall \u00fcberlassener Ger\u00e4te w\u00e4hrend der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Sch\u00e4den entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, f\u00fcr die er dritte nach diesen Bedingungen die EventConnect gegen\u00fcber einzustehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens der EventConnect erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerst\u00f6rte oder abhanden gekommene Gegenst\u00e4nde werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. F\u00fcr mitgeliefertes Zubeh\u00f6r und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Bedingungen f\u00fcr Kaufgesch\u00e4fte u. Montagearbeiten<\/span>\n\nUnsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des K\u00e4ufers \u00fcber, wenn dieser den gesamten Kaufpreis f\u00fcr die gelieferte Ware einschlie\u00dflich Nebenforderungen, wie Kosten f\u00fcr Montage oder Kleinmaterial etc., geleistet hat. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet Verpf\u00e4ndungen oder \u00dcbereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen die EventConnect Eigentumsrechte zustehen, tritt der K\u00e4ufer schon jetzt zur Sicherheit an die EventConnect ab. Sofern Werkarbeiten kostenlos durch die EventConnect erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, f\u00fcr deren Ausf\u00fchrung die EventConnect grunds\u00e4tzlich keine Haftung \u00fcbernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet die EventConnect nur f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Gew\u00e4hrleistung<\/span>\n\nM\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche k\u00f6nnen nur dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Anspr\u00fcche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-\/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschlei\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige oder unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Vor Aus\u00fcbung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine dar\u00fcber hinausgehende Haftung, insbesondere f\u00fcr Folgesch\u00e4den, wird nicht \u00fcbernommen.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Allgemeine Bedingungen<\/span>\n\nUnsere Angebote sind bez\u00fcglich Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei l\u00e4ngeren Leistungszeitr\u00e4umen beh\u00e4lt sich die EventConnect Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverz\u00f6gerungen ist die EventConnect berechtigt, die weitere Ben\u00fctzung der \u00dcberlassenen Ger\u00e4te mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne f\u00fcr daraus resultierende Anspr\u00fcche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen von der EventConnect zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung, in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allf\u00e4lligen Mehrkosten, z.B., Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Die Stornogeb\u00fchren f\u00fcr bereits schriftlich oder auch m\u00fcndlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%. Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenanspr\u00fcche ist unzul\u00e4ssig. Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeberfirma bevollm\u00e4chtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten. Die Anspr\u00fcche von der EventConnect bestehen unabh\u00e4ngig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die EventConnect berechtigt, das Leistungsentgelt f\u00fcr die gesamte urspr\u00fcngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche von der EventConnect bleiben hiervon unber\u00fchrt. Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen, ebenso die Beistellung der erforderlichen Stromanschl\u00fcsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu Lasten des Auftraggebers. Abgaben f\u00fcr etwaige Auff\u00fchrungsrechte urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke tr\u00e4gt der Auftraggeber. F\u00fcr alle Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen beh\u00e4lt sich die EventConnect das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder weitergegeben werden.\n\n<span style=\"font-weight: 400;\">Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/span>\n\nAls Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen wird Wien vereinbart, wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde. F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Gesch\u00e4ftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Wien vereinbart. F\u00fcr den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gr\u00fcnden treten lediglich diese au\u00dfer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich. Durch die Beauftragung schriftlich oder m\u00fcndlich erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.\n\nDownload AGB\n\n\u00a9 2022 EventConnect, Niklas Waclawek\n\n<\/div>\n<div class=\"\" data-type=\"column\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN EventConnect, Niklas Waclawek, Hofj\u00e4gerstrasse 8\/2\/9, 1130 Wien Telefon: +43 (0)676 373 82 02, E-Mail: head @ eventconnect.at Vertragsdauer Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten R\u00fcckstellung der Ware. Mietentgelt Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. 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